Hygienekonzept der SGH Waldbrunn/Eberbach (Stand 07.03.2022)

Hygienekonzept der SGH Waldbrunn / Eberbach und der HG Eberbach für die Handballenrunde 2021 / 2022 in der HSG – Halle in Eberbach

 

 

Das Hygienekonzept ist nach den aktuell gültigen Regelungen im Bereich Sport erstellt.

 

Allgemein:

In geschlossenen Räumen müssen alle Sportlerinnen und Sportler vor Betreten der HSG-Halle einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis oder Ungeimpfte müssen einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorlegen  Dies gilt auch für alle für den Trainingsbetrieb.

 

Jede Gastmannschaft muss die Bestätigung des drei G-Nachweises vor Betreten der Halle vorlegen dies gilt auch für alle Jugendmannschaften z. B. (Vorlage BHV). Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen dürfen von nicht-immunisierten Personen ohne negativen Testnachweis nicht genutzt werden.

 

Die Maskenpflicht (nur mit FFP2 Masken) besteht in der ganzen Sporthalle. Der Mindestabstand ist einzuhalten. Generell sind für alle Spiele keine Zuschauer erlaubt.

 

Wenn ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser vor Ort unter Aufsicht des Veranstalters durchgeführt werden. Der Coronaschnelltest muss selbstständig besorgt werden, oder kann in der Halle gegen eine Gebühr bezogen werden. Liegt ein Coronaschnelltest-Zertifikat vor, darf dieser nicht älter als 24 Stunden sein. Wenn ein negativer PCR-Test erforderlich ist, darf dieser nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder, die älter, aber noch nicht eingeschult sind, sind von der Testpflicht ausgenommen.

 

Die Kontaktdaten der Sportler müssen dokumentiert werden, auch die der Jugendmannschaften mit Trainer, Betreuer und Zeitnehmer / Sekretär. Dazu zählen Vor- und Nachnamen, Anschrift, Datum und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie z. B. die Luca App oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf die Halle nicht betreten.

 

Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft dreimal pro Woche in der Schule / Kindergarten getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Diese Regelung trifft nicht für Sportler zu.

 

Der Veranstalter ist für die Kontrolle der Genesenen-, Geimpften- und Getesteten-Nachweise sowie für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich.

 

 

Stufenabhängige Regelungen
            Basisstufe:

·         In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist hier ausreichend.

      

      Warnstufe:

·         In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel – wobei hier ein negativer Antigen oder PCR-Test erforderlich ist.

     

       Alarmstufe:

·      In geschlossenen Räumen und im Freien gilt die 2G-Regel. Das heißt, Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, sind von der Teilnahme ausgenommen.
Generell ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (Alarmstufe) sind:

- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
- Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.

Diese Personen müssen in beiden Stufen einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.
Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

 

Spieltag:

Der Eintritt für Sportler und Schiedsrichter erfolgt separat durch den seitlichen Sportlereingang am Gebäude. Jede Mannschaft bekommt eine Kabine zugeordnet. Die Zugangsbereiche zu den Spielfeldern sind markiert und müssen beachtet werden.

In der Halbzeitpause wird kein Seitenwechsel durchgeführt. Auch für Zeitnehmer und Sekretäre gelten die Maskenpflicht. Der Wischdienst wird durch den Offiziellen durchgeführt.

Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Trainer zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.

Die Halle wird ausreichen und regelmäßig gelüftet. Die Oberflächen und Gegenstände werden nach jedem Spiel gereinigt und desinfiziert. Verpflegung erfolgt keine. Gekennzeichnete Wege und Mindestabstand sind einzuhalten.

 

 

Eberbach, den 07.03.2022

 

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Hygienekonzept SGH Waldbrunn/Eberbach Saison 2021/22
Hygienekonzept ergänzt SGH Waldbrunn 07.
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